Pastoralbüro
Straßburger Str. 19
53332 Bornheim - Sechtem
Mo - Fr: 9 Uhr bis 12Uhr
Mo - Do: 15 Uhr bis 17 Uhr
Tel.: 02227/4366
Seelsorger - Notruf
01520/3263322
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Gottesdienste
Kirchenvorstände
Eine Kirchengemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird vom Kirchenvorstand (KV) vertreten. Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde. Seine Mitglieder werden von der Gemeinde auf sechs Jahre gewählt. Da immer nur die Hälfte des KV zur Wahl steht, finden diese Wahlen in drei jährigem Rhythmus statt. Geleitet wird der Kirchenvorstand durch seinen geschäftsführenden Vorsitzenden. Der Pfarrer ist Vorsitzender des KV, nimmt jedoch an den Sitzungen des Gremiums nur bei Bedarf teil.
Kirchengemeindeverband
Dieser ist das zentrale Verwaltungsorgan im Seelsorgebereich und damit für die gemeinsamen operativen Aufgaben der pastoralen Verwaltung sowie für die kirchlichen Trägerschaften der Kindertagesstätten mit deren Personal und den Folgediensten der Kirchengemeinden zuständig.
Die Vertretung des Kirchengemeindeverbandes erfolgt durch seinen Vorstand, der sogenannten Verbandsvertretung. Diesem Gremium gehören der Pfarrer des Seelsorgebereiches als geborenes Mitglied sowie die geschäftsführenden Vorsitzenden und deren Stellvertreter aus den acht