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Gottesdienste

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Die Taufe ist das erste Sakrament, durch das der Mensch in die christliche Gemeinschaft aufgenommen und mit Christus verbunden wird. Nach katholischem Verständnis bewirkt die Taufe ein unauslöschliches Merkmal der Zugehörigkeit zu Christus, die Kindschaft (Gnade) Gottes, Vergebung aller der Taufe vorausgegangenen Sünden, besonders der Erbsünde, und den Erlass aller Sündenstrafen.

Die Eucharistie (Danksagung) ist zentraler Bestandteil des katholischen Gottesdienstes und eines der sieben Sakramente. Sie vergegenwärtigt den Opfertod Jesu und wird in jeder Messe in Erinnerung an das letzte Abendmahl gefeiert, das Jesus vor seinem Leidensweg am Gründonnerstag mit seinen Jüngern beging: "Und er nahm das Brot, sprach das Dankgebet, brach das Brot und reichte es ihnen mit den Worten: Das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird. Tut dies zu meinem Gedächtnis! Ebenso nahm er nach dem Mahl den Kelch und sagte: Dieser Kelch ist der Neue Bund in meinem Blut, das für euch vergossen wird." (Lk 22, 19 ff)

Nach der Taufe ist die Erstkommunion ein weiterer Schritt zur Aufnahme in die volle Gemeinschaft der katholischen Kirche. Das Wort "Kommunion" bezeichnet die Teilnahme am Abendmahl und entstammt dem lateinischen "communio", das soviel wie "Gemeinschaft" bedeutet. Zur Erstkommunion gehen die Kinder meist im Alter von neun oder zehn Jahren. Sie empfangen geweihtes Brot, in dem nach katholischem Glauben Jesus Christus, der Sohn Gottes, gegenwärtig ist.

Beim Sakrament der Firmung bestätigen die Jugendlichen nach Taufe und Erstkommunion öffentlich ihr Ja zum Glauben und werden zugleich voll in die Gemeinschaft der katholischen Kirche aufgenommen. Der Begriff "Firmung" kommt von dem lateinischen Wort "confirmare". Er wird übersetzt mit "festmachen" und "bestätigen". Bei der Spendung der Firmung legt der Bischof dem Firmling die Hand auf den Kopf, zeichnet mit einem wohlriechenden Öl ein Kreuz auf die Stirn und spricht: "Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist."

Die katholische Kirche versteht die Ehe als ein Sakrament, also als ein Zeichen, in dem Gott den sich Trauenden seine Liebe und Hilfe für das gemeinsame Leben zusagt. Zudem gilt die Ehe als Abbild des Bundes zwischen Christus und der Kirche: Wie Christus und die Kirche eins sind, so gilt die Ehe als unauflösbare Gemeinschaft. Das Ehesakrament spenden sich Frau und Mann selbst. In der Regel geschieht das in einer Kirche und vor einem Priester. Für das gültige Zustandekommen einer Ehe stellt die Kirche Bedingungen wie zum Beispiel den aufrichtigen Ehewillen der Partner und die Bereitschaft für Nachkommen. Nur wenn die Bedingungen erfüllt sind, gilt eine Ehe zwischen Christen als grundsätzlich unauflöslich.

Das Bußsakrament ist das Sakrament, das die Lossprechung von Sünden ermöglicht. Die Beichte ist ein Zeichen der Versöhnung, ein Sakrament, mit dem Gott und Mensch einen neuen, gemeinsamen Anfang wagen. Indem der Beichtende sein Vergehen aufrichtig bereut, wendet er sich Gott wieder zu. Er darf von Neuem hoffen, dass sein Leben gut wird. Der Glaube an die Beichte gründet in den Worten Jesu an seine Jünger: "Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben."

Die Krankensalbung zählt zu den sieben Sakramenten der katholischen Kirche und macht das Heilshandeln Gottes an den Menschen greifbar. Früher "Letzte Ölung" genannt, war die Krankensalbung mehr gefürchtet denn begehrt. Wer die "Letzte Ölung" empfing, dachte damals ans Sterben. Der heute gebräuchliche Name trifft die Bedeutung dieses Sakramentes besser: Die Krankensalbung spendet ein Priester meist einem sehr kranken Menschen. Sie soll zeigen, dass Gott dem Menschen auch in seinem Leiden beistehen will, und sie soll den Betroffenen an Seele und Leib stärken. Schon die Bibel berichtet, wie Jesus Kranken geholfen und sie geheilt hat. Auch seine Jünger salbten Kranke mit Öl. Beim Spenden der Krankensalbung legt der Priester dem Gläubigen die Hände auf und salbt ihm mit geweihtem Öl Stirn und Hände. Dabei spricht er: "Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen und stehe dir bei mit der Kraft des heiligen Geistes. Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich; in seiner Gnade richte er dich auf."

Die Priesterweihe ist die vom Bischof vollzogene Weihe eines Geistlichen zum Priester. Nach römisch-katholischem Recht kann nur ein getaufter und gefirmter Mann zum Priester geweiht werden. Er muss unverheiratet sein und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Das Zölibatsversprechen legt der Kandidat bereits vor der Weihe ab. Zwischen dem Eintritt in ein Priesterseminar und dem Zeitpunkt der endgültigen Entscheidung zum Priesterberuf liegen rund sieben Jahre. In dieser Zeit absolviert der Bewerber ein fünfjähriges Studium der Philosophie und Theologie sowie Praktika in Gemeinden und sozialen Einrichtungen.